Barrierefreie Websites für Handwerksbetriebe und BFSG
Nicht jede Handwerker-Website fällt automatisch unter dieselbe Pflicht
Seit dem 28. Juni 2025 gelten in Deutschland Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, kurz BFSG, für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Website eines Handwerksbetriebs allein wegen ihrer Existenz automatisch unter das BFSG fällt.
Entscheidend sind das konkrete digitale Angebot, die Rolle des Unternehmens und mögliche Ausnahmen. Besonders relevant kann das BFSG werden, wenn über die Website Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher angeboten oder Verträge angebahnt beziehungsweise abgeschlossen werden. Ein Online-Shop, eine verbindliche Buchungsstrecke oder andere transaktionale Funktionen sind anders zu beurteilen als eine reine Informationsseite.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Absatz 3 BFSG unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Die Bundesfachstelle nennt hierfür weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Bei Produkten gelten andere Regelungen. Die konkrete Einordnung sollte fachkundig geprüft werden.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Barrierefreiheit ist auch ohne unmittelbare Pflicht sinnvoll
Eine zugängliche Website hilft Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, motorischen Einschränkungen, Hörbeeinträchtigungen oder kognitiven Schwierigkeiten. Auch ältere Nutzer, Menschen mit vorübergehenden Verletzungen und Besucher auf kleinen Bildschirmen profitieren von klarer Bedienung.
Für einen Handwerksbetrieb bedeutet das: Mehr Interessenten können Leistungen verstehen, Kontakt aufnehmen und Formulare bedienen. Barrierefreiheit ist deshalb zugleich ein Qualitätsmerkmal für Webdesign und Kommunikation.
Die wichtigsten praktischen Bereiche
Eine technische und redaktionelle Prüfung sollte mindestens folgende Punkte umfassen:
- ausreichende Farbkontraste
- verständliche Überschriftenstruktur
- Bedienbarkeit mit Tastatur
- sichtbare Fokusmarkierungen
- Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder
- beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Untertitel oder Alternativen für relevante Videos
- skalierbare Schrift und funktionierende mobile Darstellung
- verständliche Linktexte
- korrekt ausgezeichnete Sprache und Seitentitel
Ein automatisch eingeblendetes Bedienungs-Overlay behebt strukturelle Mängel im Quellcode nicht zuverlässig. Barrierefreiheit muss in Gestaltung, Inhalt und Technik verankert werden.
Projektbilder brauchen sinnvolle Alternativtexte
Handwerker-Websites leben von Bildern. Alternativtexte beschreiben den Informationsgehalt für Menschen, die das Bild nicht sehen können. „Bild123“ oder eine lange Folge von Suchbegriffen erfüllt diesen Zweck nicht.
Ein sinnvoller Text könnte lauten: „Montage einer Holzrahmenwand auf einer Baustelle im Landkreis Regensburg.“ Rein dekorative Bilder können technisch als dekorativ gekennzeichnet werden, damit Vorlesesoftware sie überspringt.
Formulare sind häufig die kritische Stelle
Kontakt-, Angebots- und Bewerbungsformulare müssen mit Tastatur und Vorlesesoftware bedienbar sein. Pflichtfelder brauchen verständliche Kennzeichnungen. Fehlermeldungen sollten erklären, welches Feld korrigiert werden muss.
Dateiuploads, Kalender und mehrstufige Formulare verdienen besondere Aufmerksamkeit. Eine optisch moderne Oberfläche kann technisch unzugänglich sein, wenn Beschriftungen oder Fokusführung fehlen.
Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess
Ein einmaliger Test bildet nur den aktuellen Stand ab. Neue Inhalte, Plugins, Formulare und Designänderungen können neue Barrieren verursachen. Redakteure benötigen deshalb klare Regeln für Überschriften, Links, Bilder und Dokumente.
RENOARDE verbindet bei Handwerker-Websites Konzeption, Gestaltung, WordPress, Inhalte, technische Prüfung, SEO und GEO. Die familiengeführte Full-Service-Werbeagentur aus Regensburg arbeitet seit 2001 für Handwerk, Bau und technische Unternehmen.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für jeden Handwerksbetrieb?
Nein, eine pauschale Aussage wäre falsch. Angebot, Zielgruppe, digitale Funktionen, Unternehmensgröße und mögliche Ausnahmen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin aus?
Ein Plugin kann einzelne Funktionen ergänzen. Es ersetzt keine strukturell barrierefreie Gestaltung, korrekten Quellcode und verständliche Inhalte.
Welche Standards sind technisch relevant?
In Projekten werden häufig die Web Content Accessibility Guidelines, WCAG, als fachliche Grundlage herangezogen. Welche Konformitätsanforderungen rechtlich maßgeblich sind, hängt vom Anwendungsfall ab.
Quellen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html
Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FAQ zum BFSG: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/FAQ/faq_node
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KI-Hinweis: Bei der redaktionellen Ausarbeitung wurden KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt. Inhaltliche Prüfung, fachliche Einordnung und Freigabe erfolgen durch RENOARDE.