Barrierefreiheit im Internet: Verpflichtungen und Umsetzung durch RENOARDE
Barrierefreiheit im Internet: Verpflichtungen und Umsetzung durch RENOARDE
Ab 2025 treten strengere Vorschriften in Kraft, die Barrierefreiheit im Internet nicht nur für öffentliche, sondern potenziell auch für private Unternehmen fordern. RENOARDE, als erfahrene Werbeagentur im B2B- und B2C-Sektor, steht bereit, um Unternehmen jeder Größe bei dieser wichtigen Anpassung zu unterstützen.
Wer ist zur Barrierefreiheit verpflichtet?
- Öffentliche Stellen: Gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung müssen Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten.
- Privatsektor: Bestimmte Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen anbieten oder öffentliche Aufträge ausführen, sind ebenfalls zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die Anforderungen werden voraussichtlich auf weitere private Sektoren ausgedehnt.
- EU-Richtlinien: Die EU schreibt vor, dass digitale Angebote barrierefrei sein müssen, um Inklusion und Zugänglichkeit zu verbessern.
Dienstleistungen von RENOARDE zur Umsetzung der Barrierefreiheit
RENOARDE bietet umfassende Unterstützung und Beratung, um Ihre Webseiten den rechtlichen Anforderungen entsprechend anzupassen und auch die Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Hierzu zählen:
- Beratung und Analyse: Wir analysieren Ihre bestehenden Webseiten auf Barrierefreiheit und identifizieren Verbesserungspotenziale.
- Design und Entwicklung: Unsere Experten implementieren notwendige Anpassungen, wie Textalternativen, Medienalternativen und Navigationshilfen, um die Konformität mit den WCAG-Richtlinien zu gewährleisten.
- Schulungen und Workshops: Wir bieten Schulungen für Ihre Teams an, um ein Bewusstsein für die Bedeutung der Barrierefreiheit zu schaffen und technisches Know-how zu vermitteln.
- Langfristige Unterstützung: RENOARDE begleitet Sie nicht nur bei der initialen Umsetzung, sondern unterstützt Sie auch kontinuierlich bei der Wartung und Aktualisierung Ihrer digitalen Angebote, um dauerhaft die Richtlinien zu erfüllen.
Warum Barrierefreiheit wichtig ist
Die Implementierung von barrierefreien Webseiten ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern verbessert auch die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit Ihrer Online-Präsenzen, erweitert Ihre Zielgruppe und stärkt das positive Image Ihrer Marke. RENOARDE ist stolz darauf, diesen Prozess mit einem tiefen Verständnis für technische und kreative Lösungen zu begleiten, die das „WOW“ Ihrer digitalen Präsenz hervorheben.
das Thema Barrierefreiheit im Internet gewinnt tatsächlich immer mehr an Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen, die ab 2025 verstärkt gelten werden. Die Regelungen zur Barrierefreiheit sollen sicherstellen, dass Webangebote für alle Menschen, einschließlich jener mit Behinderungen, zugänglich sind. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte:
Wer ist zur Barrierefreiheit verpflichtet?
- Öffentliche Stellen: Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sind bereits jetzt alle Bundesbehörden und öffentlichen Stellen des Bundes verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ab 2025 werden diese Regelungen noch strenger und umfassender.
- Unternehmen des Privatsektors: Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sind auch bestimmte private Unternehmen betroffen, insbesondere solche, die öffentliche Aufträge erfüllen, im öffentlichen Verkehrssektor tätig sind oder Dienste mit öffentlichem Charakter anbieten.
- EU-Vorgaben: Die EU hat ebenfalls Vorgaben gemacht, die darauf abzielen, die Barrierefreiheit im privaten Sektor zu erhöhen. Diese könnten in Zukunft auch auf B2C- und B2B-Unternehmen ausgeweitet werden, insbesondere im digitalen Raum.
Was muss man tun, um barrierefrei zu sein?
Die Barrierefreiheit umfasst verschiedene Maßnahmen, um Webinhalte für Personen mit unterschiedlichen Behinderungen (visuell, auditiv, motorisch und kognitiv) zugänglich zu machen. Hier einige der wichtigsten Anforderungen:
- Textalternativen: Bereitstellen von Alternativen für Nicht-Text-Inhalte (z.B. Bilder, Videos).
- Medienalternativen: Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos sind erforderlich, um sie für Personen mit Hör- oder Sehbehinderungen zugänglich zu machen.
- Zugänglichkeit und Navigierbarkeit: Die Website muss auch über Tastatur vollständig bedienbar sein, und es müssen Hilfsmittel für die Navigation wie Überschriften, Listen und Menüs zur Verfügung gestellt werden.
- Lesbarkeit und Verständlichkeit: Die Verwendung von einfacher Sprache und verständlichen Inhalten ist wichtig, um die Zugänglichkeit für Nutzer mit kognitiven Einschränkungen zu gewährleisten.
- Kompatibilität: Die Kompatibilität mit assistiven Technologien, wie Screenreadern, muss gewährleistet sein.
- Adaptive Funktionen: Anpassbarkeit der Darstellung (z.B. Textgröße, Farbkontraste) durch den Nutzer.
Es ist empfehlenswert, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als international anerkannten Standard für die Erstellung von barrierefreien Webinhalten zu beachten. Diese Richtlinien sind umfangreich und bieten detaillierte Anweisungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit.
Die Einhaltung dieser Richtlinien ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern verbessert auch die Benutzererfahrung für alle Nutzer Ihrer Webseite und kann die Reichweite und Wahrnehmung Ihrer Marke positiv beeinflussen. Es wäre sicherlich eine Überlegung wert, in Workshops und Analysen, wie Sie sie bereits durchführen, auch das Thema Barrierefreiheit vertiefend zu behandeln, um so das „WOW“ einer barrierefreien Präsenz herauszuarbeiten.