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Renoarde Glossar: 
Barrierefreie Webseite – Barrierefreiheit im Web: Pflicht ab 2025 – und Chance für mehr Sichtbarkeit

Barrierefreiheit im Web: Pflicht ab 2025 – und Chance für mehr Sichtbarkeit

Renoarde baut die Website der Gemeinde Pentling barrierefrei – und zeigt, wie es geht

Barrierefreiheit im Internet – ein Thema, das in der Vergangenheit oft als „nice to have“ galt, wird ab dem 28. Juni 2025 zur rechtlichen Pflicht. Zumindest für viele Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte für Endkund:innen anbieten. Was das für Ihre Website bedeutet? Ob Sie betroffen sind? Und warum es sich auch unabhängig von der gesetzlichen Lage lohnt, Ihre Website barrierefrei zu gestalten? All das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Und wir bei Renoarde – Ihrer familiengeführten Full-Service-Agentur aus Regensburg mit Standorten in Berlin und Wien – zeigen Ihnen anhand eines aktuellen Beispiels, wie gelebte Barrierefreiheit aussieht: Wir bauen derzeit die Website www.pentling.de der Gemeinde Pentling barrierefrei um – und präsentieren Ihnen gerne, was das konkret bedeutet.


Warum Barrierefreiheit? Weil das Internet für alle da ist.

In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung – fast 10 % der Bevölkerung. Zusätzlich gibt es über 6,2 Millionen Erwachsene mit eingeschränkten Lese- und Schreibfähigkeiten. Und unzählige weitere Menschen mit motorischen, auditiven, visuellen oder kognitiven Einschränkungen.

Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen können eine Website nutzen – unabhängig von Einschränkungen. Und zwar nicht nur technisch, sondern auch inhaltlich, sprachlich und strukturell.


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Ab wann gilt was für wen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ in deutsches Recht um. Betroffen sind vor allem Unternehmen im B2C-Bereich, also solche, die Dienstleistungen oder Produkte für Endkund:innen anbieten – etwa:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Online-Shops
  • Arztpraxen
  • Buchungsplattformen
  • Medienanbieter
  • und viele mehr.

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanz) sind von der Pflicht zunächst ausgenommen. Aber: Wer auch nur eines dieser Kriterien überschreitet, ist ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet, barrierefreie Webangebote bereitzustellen.


Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreie Websites folgen internationalen Standards wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) oder der deutschen BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).

Wichtige Kriterien sind z. B.:

  • Tastaturbedienbarkeit (keine Maus nötig)
  • Alternativtexte für Bilder
  • Kontrastreiche Farbgestaltung
  • Untertitel für Videos
  • Einfache Sprache & klare Navigation
  • Responsive Design für alle Endgeräte

Unser aktuelles Projekt für die Gemeinde Pentling berücksichtigt genau diese Punkte. Vom ersten Wireframe bis zur technischen Umsetzung – wir stellen sicher, dass alle Inhalte auch mit Screenreadern nutzbar sind, Texte leicht verständlich formuliert werden und visuelle Elemente den erforderlichen Kontrast bieten.


Pentling.de wird barrierefrei – mit Renoarde als digitalem Partner

Die neue Website der Gemeinde Pentling wird ein Leuchtturm-Projekt für barrierefreie digitale Kommunikation im kommunalen Bereich. Gemeinsam mit der Gemeinde analysieren wir bestehende Inhalte, strukturieren die Navigation neu und setzen moderne, barrierefreie Technologien um.

Was uns dabei wichtig ist:

  • Design trifft Funktionalität – Barrierefreiheit darf modern aussehen.
  • Technik trifft Menschlichkeit – Wir gestalten für Menschen, nicht nur für Algorithmen.
  • Verständlichkeit trifft Usability – Inhalte sollen für alle zugänglich sein.

Wir von Renoarde haben in über 20 Jahren Erfahrung mit digitalen Projekten, Portalen, E-Government-Lösungen und responsiven Webdesigns gesammelt – und wissen, wie man aus einer Pflicht eine echte Chance zur Sichtbarkeit macht.


Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Unternehmen, die der Pflicht nicht nachkommen, riskieren ab dem 28. Juni 2025:

  • Bußgelder bis zu 100.000 €
  • Abmahnungen
  • Image-Schäden
  • Schlechte Google-Rankings

Denn: Auch Suchmaschinen lieben barrierefreie Websites. Die optimierte Struktur, klare Inhalte und schnellere Ladezeiten wirken sich positiv auf Ihr SEO aus.


Jetzt handeln: Ist Ihre Website schon bereit für 2025?

Ob Ihre Website barrierefrei ist, können Sie mit kostenlosen Tools wie dem WAVE Accessibility Checker oder der BITV Selbstbewertung prüfen. Für tiefergehende Analysen empfehlen wir professionelle Tests – oder eine Beratung durch uns.

📍 Unser Tipp: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Ein Relaunch oder eine umfassende Optimierung dauert je nach Umfang mehrere Monate.


Barrierefreiheit ist kein Trend – sie ist die Zukunft

Barrierefreiheit ist kein „Extra“, sondern ein Zeichen von Respekt, Inklusion und digitaler Qualität.

Sie möchten wissen, wie Ihre Website fit für 2025 wird? Oder möchten Ihr Projekt in Sachen Barrierefreiheit jetzt starten?

👉 Dann melden Sie sich bei uns.
Wir zeigen Ihnen gerne das Beispiel www.pentling.de und beraten Sie individuell, wie Ihre Website zu einem barrierefreien Erlebnis für alle wird.


Renoarde – Digital Design & Marketing
📍 Osterhofener Str. 12, 93055 Regensburg
📞 0941 568 13 619 | 📱 0171 315 9321
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